Impressum und Datenschutz auf Social Media
Wer im Internet unternehmerisch sowie beruflich tätig ist, muss sich in jedem Fall mit dem sogenannten Telemediengesetz beschäftigen. Denn laut Telemediengesetz (TMG) ist ein Impressum für „geschäftsmäßige Online-Dienste“ immer vorgeschrieben.
Das bedeutet, dass ein Impressum eben nicht nur auf einer klassischen Webseite platziert werden muss, sondern auch in den Social-Media-Kanälen. Denn auch hier sind Sie in aller Regel geschäftlich bzw. beruflich aktiv.
Mithilfe der Datenschutzerklärung klären Sie Ihre Nutzer explizit darüber auf, von welchen Diensten ihre Daten verarbeitet werden und was der Sinn und Zweck dieser Verarbeitung ist. Nur so kommen Sie Ihrer Informationspflicht konkret nach und laufen nicht Gefahr, abgemahnt zu werden. Je mehr Drittanbieter-Dienste oder Plug-ins Sie auf Ihrer Webseite nutzen, desto umfangreicher wird Ihre Datenschutzklärung.
Das Wichtigste in Kürze:
- Die Pflicht für Impressum und Datenschutzerklärung gilt auch für Social-Media-Kanäle wie Facebook, Instagram, LinkedIn oder XING.
- Die Einstellungen für das Einfügen von Impressum und Datenschutz sind dort aber nicht leicht zu finden und ändern sich häufig.
- Anleitung: Impressum und Datenschutzerklärung bei Facebook, LinkedIn, XING und Instagram einfügen
Quelle: Impressum und Datenschutz auf Social Media | eRecht24
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